Kostenübernahme und Kostenerstattung

 

Privat Versicherte Patienten und Beihilfe

Als approbierter Psychologischer Psychotherapeut für Verhaltenstherapie mit einem Eintrag im Arztregister bin ich dazu berechtigt, mit den privaten Krankenkassen und der Beihilfe nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP) abzurechnen.

 

Allerdings werden nicht bei jeder Versicherung und bei jedem Tarif die Kosten vollständig übernommen. Deshalb ist es ratsam, dass Sie in jedem Fall die genauen Konditionen mit Ihrer Krankenversicherung vor Therapiebeginn klären. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist immer das Vorliegen einer medizinischen Indikation, also einer Diagnose nach "ICD-10 Kapitel F". Dies bedeutet, dass Beratungsleistungen ohne medizinische Indikation (darunter fallen Beratung/Coaching, alle Formen von Online-Beratung, sowie Paartherapie) von den Krankenversicherungen grundsätzlich nicht erstattet werden.

 

In jedem Fall finden zu Beginn der Therapie 5 sogenannte “probatorische Sitzungen” statt. In diesen können wir uns kurz kennenlernen und entscheiden ob wir uns eine gemeinsame Arbeit vorstellen können. In dieser Zeit sollten Sie gut prüfen, ob Sie sich bei mir in der Therapie wohl fühlen, da eine tragfähige therapeutische Beziehung einer der wichtigsten Prädiktoren für den Therapieerfolg darstellt!

Die probatorischen Sitzungen dienen ebenfalls zur Durchführung einer ausführlichen Diagnostik und Anamnese, sowie zum Erstellen eines individuellen Behandlungsplanes.

 

In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen die ersten fünf probatorischen Sitzungen problemlos. Danach ist meist ein individuelles, aber rein formelles Antrags- und Genehmigungsverfahren notwendig.

 

 

 

Gesetzlich Versicherte Patienten

Die GKVen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel in vollem Umfang. Coaching oder Paartherapie werden allerdings nicht erstattet.

 

 

 

Selbstzahler

Einige Leistungen (wie bspw. die Paartherapie) werden leider weder von Privaten noch von Gesetzlichen Kassen finanziert. In solchen Fällen bleibt also nur der Weg über die Selbstfinanzierung. Darüber hinaus ist es natürlich grundsätzlich möglich, alle Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Dies hat mehrere Vorteile für Sie.

 

  • Es ermöglicht die Durchführung nicht-erstattungsfähiger Leistungen, wie Coaching / Beratung oder Paartherapie.
  • Wir haben die Möglichkeit Prophylaktisch zu arbeiten, damit es gar nicht erst zu einer Störung mit Krankheitswert kommt 
  • Sie können frei wählen wie viele Stunden Sie in welchem Tonus benötigen
  • Bürokratische Hürden fallen weg und es gibt keine Antragspause
  • Es findet keine Kommunikation mit Dritten statt

 

Die Kostenübernahme durch die PKV oder eine Kostenerstattung über die GKV setzt grundsätzlich einen Antrag auf Behandlung mit Vergabe einer Diagnose nach ICD 10 Kaptiel F vorraus. In einigen Beschäftigungs- oder Lebenssituation (Anwartschaft auf Verbeamtung, Wechsel der Krankenkasse, Abschluß von Versicherungen, o.ä) kann es daher ebenfalls sinnvoll sein auf eine Kostenübernahme bzw. Erstattung zu verzichten.

 

 

Kosten

Die Kosten sind sowohl für privat Versicherte, gesetzlich Versicherte als auch für Selbstzahler immer gleich und richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Die wichtigsten Leistungen für Sie im Überblick:

  • Psychotherapeutische Sitzung/Beratungsgespräch (50 Min.)
    GOP – Ziffer 870 (2,3 facher Satz) 100,55 Euro (Anzahl nach Bedarf)
  • Psychotherapeutische Sitzung/Beratungsgespräch (50 Min.) nach 18.00 sowie an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen GOP – Ziffer 870 (3,5 facher Satz) 153,00 Euro (Anzahl nach Bedarf)
  • Erhebung der biographischen Anamnese
    GOP – Ziffer 860 2,3 (2,3 facher Satz) 123,34 Euro (einmalig zu Therapiebeginn)
  • Therapieantrag für die Versicherung
    GOP – Ziffer 85 (2,3 facher Satz) 67,03 Euro 1x je Arbeitsstunde
  • Ausfallhonorar (wenn die Terminabsage nicht min. 48 Stunden vorher erfolgt)
    80,00 Euro pro Stunde
  • Bitte beachten Sie dass das Ausfallhonorar nicht als GOP-Leistung gilt und daher nicht von der Kasse erstattet wird!

     

Zusätzliche Leistungen wie Fragebogen-Diagnostik, konsiliarische Erörterung mit anderen behandelnden Ärzten, Bescheinigungen, Schreib- und Portogebühr, u.ä. können nach Bedarf dazu kommen und werden ebenfalls durch die GOP geregelt. Auch diese Kosten werden dann ggf. von der Kasse erstattet.

 

 

Ausfallhonorar

Bitte beachten Sie dass das Ausfallhonorar nicht als GOP-Leistung gilt und daher nicht von der Kasse erstattet wird!

Bei meiner Praxis, sowie bei Psychotherapeutischen Praxen im allgemeinen, handelt es sich um sogenannte "Bestellpraxen". Dies bedeutet dass wir die Termine individuell vereinbaren und dass ich Ihnen somit feste Zeitfenster reserviere. Der Vorteil dabei ist dass es für Sie keinerlei Wartezeiten gibt und wir gemeinsam nach passenden Terminen suchen können. Der Nachteil dabei besteht darin dass nicht eingehaltene Termine nicht kurzfristig neu besetzt werden können und somit einen totalen Verdienstausfall darstellen. Aus diesem Grund erheben Bestellpraxen zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit Ausfallhonorare. Das Ausfallhonorar richtet sich dabei nach dem Verdienstausfall. In meiner Praxis reduziere ich den Satz auf 80% also bspw. 80€ für eine reguläre Therapiestunde.

 

 

Nicht-erstattungsfähige Leistungen

Alle Leistungen die ohne eine Begründende Diagnose und ohne vorherigen Antrag erbracht werden sind in der Regel nicht erstattungsfähig. Dies Umfasst alle Beratungs-, Coaching- und Online-Angebote, sowie die Paartherapie. Zudem fallen diese Leistungen unter Prävention und Selbsthilfe im Sinne des § 20 SGB V und sind somit nicht Umsatzsteuerbefreit.  Coaching zählt steuerlich jedoch als Weiterbildungsmaßnahme und lässt sich als solche ggf. absetzen, fragen Sie also am besten ihren Steuerberater!

 

  • Paartherapie bzw Beratung (50 Min.)
    130 Euro (Anzahl nach Bedarf)
  • Coaching/Beratungsgespräch (50 Min.) auf Wunsch auch via Skype
    130 Euro (Anzahl nach Bedarf)
  • Coaching/Beratungsgespräch (50 Min.) nach 18.00 sowie an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen 150 Euro (Anzahl nach Bedarf) auf Wunsch auch via Skype